AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der HBL GmbH für Verbraucher

Präambel: Wir liefern an Unternehmer im Sinne §14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, sowie an Privathaushalte grundsätzlich nur zu den nachfolgenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Die ausnahmsweise Geltung anderer Bedingungen – insbesondere Einkaufsbedingungen des Abnehmers – setzt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits voraus.

I. Allgemeines

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der HBL GmbH, Hüttenstraße 211, 50170 Kerpen, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter: HBL GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr Francesco Caruso (im Folgenden: HBL GmbH genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist deutsch.

3. Vertragsschluss über www.hbl-heizoel.de

Die Darstellung des Sortiments im Internet-Shop von der HBL GmbH ist freibleibend und unverbindlich. Der Bestellvorgang über diese Website besteht aus insgesamt vier Schritten. Im ersten Schritt wählt der Kunde die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt gibt er seine Daten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein, soweit diese nicht bereits in seinem Kundenkonto hinterlegt sind. Im dritten Schritt wählt er die Zahlungsmethode aus. Im vierten Schritt hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den Button "zahlungspflichtig bestellen" bestätigt. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die HBL GmbH wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die HBL GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Bestellung per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen der HBL GmbH und dem Kunden zustande.

4. Vertragsschluss über Drittportale

Der Vertragsschluss kann auch durch eine Vermittlung über Drittportale (z.B. Heizöl24) zustande kommen. Zunächst wählt der Kunde die gewünschten Waren aus. Nachfolgend gibt er seine Daten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein, soweit diese nicht bereits in seinem Kundenkonto hinterlegt sind. Dann wählt er die Zahlungsmethode aus. Danach hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den Button "zahlungspflichtig bestellen" bestätigt. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot gegenüber der HBL GmbH. Die HBL GmbH wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt die verbindliche Annahme der Bestellung dar. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen der HBL GmbH und dem Kunden zustande. Speicherung des Vertragstexts: Der Vertragstext wird von der HBL GmbH gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Verkäufers abgerufen werden. Der Kunde kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.

5. Individueller Vertragsschluss

Der Vertrag kann auch individuell per Telefon, Fax oder E-Mail geschlossen werden, wobei eine schriftliche Vertragsbestätigung der HBL GmbH erforderlich ist. Erst mit der schriftlichen Vertragsbestätigung gibt die HBL GmbH ihre Vertragserklärung ab. Bei telefonisch geschlossenen Verträgen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Bestellung per Telefonaufzeichnung gesichert wird. Die aufeinander gerichteten Willenserklärungen führen zu einem verbindlichen Vertragsschluss. Eine Auftragsbestätigung dient lediglich der erneuten Kenntnisnahme.

II. Lieferung

1. Lieferung von temperaturkompensiertem Heizöl

Die Lieferung und Abrechnung von Heizöl erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15 °C, gemäß der 2. Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom 21. Juni 1994 (§10 b EO-AV).

2. Toleranzwerte

Abweichungen von der bestellten Menge der Ware bis zu 10% sind als Toleranzwerte zulässig. Es besteht jedoch kein vertraglicher Anspruch auf diese Kulanzregelung. Bei Minderabnahmen über 10% werden Aufschläge gemäß Preistabelle berechnet. Ein etwaiger Schaden durch Wertverlust bleibt davon unberührt. Bei Sammelbestellungen bezieht sich die 10%-Regelung auf jede einzelne Lieferstelle.

3. Teillieferungen

Die HBL GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von der HBL GmbH veranlassten Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Transportkosten an, es sei denn, dass ein im Verschulden des Kunden liegender Grund, insbesondere ein defekter Einfüllstutzen oder Grenzwertgebers, vorliegt. Die hierdurch entstandene Zweitanlieferung wird dem Kunden gemäß unserer Preisliste berechnet.

4. Sammelbestellungen

Sammelbestellungen sind nur möglich, wenn die verschiedenen Endladestellen in einem Umkreis von 4 km liegen. Bei weiteren Entfernungen werden die Abladestellen wie einzelne Abladestellen behandelt, für die separate Fahrtkosten gemäß Preisliste anfallen können. Die Abladestelle ist stets der Ort der Befüllung (Tank, Einfüllstutzen), unabhängig von der Entfernung der zu beliefernden Objekte.

5. Schlauchlänge

Bei der Auswahl über die Internetseite kann der Kunde eine Schlauchlänge auswählen, um die Entfernung zur Befüllstelle anzugeben. Eine zur Betankung erforderliche Schlauchlänge von mehr als 40 Metern ist bei der Bestellung stets separat anzugeben, da die Tankwagen mit einem standardisierten 40-Meter-Schlauch ausgestattet sind. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt eine Schlauchlänge von 40 Metern als vereinbart. Abweichende Schlauchlängen führen zu Zusatzkosten gemäß Preisliste.

6. Voraussetzungen der Befüllung

Für die Befüllung wird vorausgesetzt, dass ...

7. Ersatzpflicht des Kunden

Kann die Lieferung aufgrund eines oder mehrerer der vorgenannten Hinderungsgründe oder aufgrund eines anderen im Verschulden des Kunden liegenden Grundes nicht oder nur unter erhöhtem Aufwand durchgeführt werden, kann die HBL GmbH den Mehraufwand dem Kunden berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der HBL GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Standardlieferung wird mit einem Tankwagen (3 Achser) in der Größe max. 26 t / 2,60 m Breite und einer Schlauchlänge von 40 m durchgeführt. Für vom Kunden verschuldete Leerfahrten (Anfahrten, bei denen keine Warenabgabe erfolgen konnte) hat die HBL GmbH ebenfalls Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß Preistabelle, insbesondere aufgrund einer mangelhaften Tankanlage und etwaiger nicht bei der Bestellung angegebenen Liefer- und/oder Zahlungsoptionen (erforderliche Schlauchlänge, Tank- und Wagengröße, mangelnde Bonität etc. und Zufahrtshindernisse).

8. Liefer- und Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der HBL GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die HBL GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die HBL GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

9. Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die HBL GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die HBL GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

10. Ausschluss der Lieferung

Postfachanschriften werden nicht beliefert.

11. Annahmeverzug

Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, so ist die HBL GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

12. Lieferfrist

Die Lieferfrist wird dem Kunden bei der Bestellung angezeigt. Die HBL GmbH teilt dem Kunden in der Auftragsbestätigung einen Liefertermin innerhalb der vereinbarten Lieferfrist mit. Einen Werktag vor dem vereinbarten Liefertermin teilt die HBL GmbH dem Kunden ein Zeitfenster von wenigen Stunden für die Lieferung mit. Mit dem Kunden kann auch eine kürzere Informationsfrist (z.B. 30-60 Minuten vor Anfahrt) über den Zeitraum vereinbart werden. Verbindlich ist nur der in der Auftragsbestätigung oder separat mit dem Kunden vereinbarte Liefertag, jedoch nicht das zweistündige Zeitfenster. Ein Werktag im Sinne dieser AGB und der Angebote von HBL GmbH ist der Montag bis Freitag, jedoch nicht der Samstag.

13. Änderung des Liefertermins

Im Falle einer aufgrund Krankheit unseres Lieferpersonals notwendigen Änderung des Liefertermins wird die HBL GmbH dem Kunden dies rechtzeitig mitteilen und einen neuen Liefertermin zuweisen.

14. Beauftragung eines Fremdspediteurs

Mit Bestätigung der AGB erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass eine Lieferung ausschließlich durch einen Fremdspediteur erfolgt. Dieser Fremdspediteur wird mit äußerster Sorgfalt von der HBL GmbH ausgewählt und beauftragt.

III. Zahlung

1. Preise und Versandkosten

Alle genannten Preise verstehen sich exklusive der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Diese enthalten die Kosten für die Erstanfahrt zum Lieferort, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von der HBL GmbH in Hürth vereinbart wird. Für Eil- und Sonderlieferungen und Sonderequipment fallen zusätzliche Kosten gemäß Preisliste an.

2. Zahlungsarten

Kunden, die Neukunden sind, können den zu zahlenden Betrag an HBL GmbH als Barzahlung vor Ort oder per Vorkasse per Banküberweisung bezahlen. Andere Zahlungsarten können schriftlich vereinbart werden.

3. Skontovereinbarung

Eine Skontovereinbarung muss schriftlich vereinbart werden.

4. Zahlungsverzug

Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Rechnung bei der HBL GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Die HBL GmbH behält sich vor, bei Zahlungsverzug des Kunden, Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unberührt. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der HBL GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind, gerichtlich entschieden, und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

IV. Kein Widerrufsrecht

Die HBL GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Besteller bei einer Heizölbestellung kein Widerrufsrecht hat, sobald ein Vertrag zwischen dem Besteller und der HBL GmbH zustande gekommen ist. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB besteht ein Widerrufsrecht u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Bei der Bestellung von Heizöl handelt es sich gerade um solche Verträge.

V. Rücktritt durch den Besteller mit pauschaliertem Schadensersatz

Der Besteller hat, wie unter der vorherigen Ziffer aufgeführt, kein Widerrufsrecht. Die HBL GmbH räumt dem Besteller hiermit das Recht zum einseitigen Rücktritt vom Vertrag ein. In diesem Fall ist der Besteller jedoch verpflichtet, an die HBL GmbH einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des Nettoverkaufspreises des Heizöls zzgl. der zum Zeitpunkt des Rücktritts geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag am Tag der Lieferung, ist der Besteller darüber hinaus verpflichtet, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 60,00 € zzgl. der zum Zeitpunkt der Stornierung geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Geltendmachung einer Vertragsstrafe ist hierin nicht zu sehen. Dem Besteller wird gestattet, nachzuweisen, dass der HBL GmbH ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Insbesondere gelten die Erklärung des Bestellers, dass er das Heizöl der HBL GmbH nicht annehmen werde, sowie die Ausübung eines dem Besteller nicht zustehenden Widerrufsrechts als Rücktritt im Sinne dieser Klausel. Sollte der Besteller rechtlich aus anderen Gründen zur Beendigung des Vertrages berechtigt sein, ist ein pauschalierter Schadensersatz nicht zu zahlen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Allgemein

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von der HBL GmbH. Der Kunde hat die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhält, an die HBL GmbH ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die HBL GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

2. Verlängerter Eigentumsvorbehalt bezüglich Weiterverarbeitung

Gegenüber Unternehmern gilt, dass eine Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltskaufsache durch den Kunden stets im Namen und im Auftrag für die HBL GmbH erfolgt. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der bisherigen Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Werden diese Sachen weiterveräußert, tritt der Kunde der HBL GmbH schon jetzt alle künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf ab. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht im Eigentum der HBL GmbH stehenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die HBL GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dies gilt auch für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer der HBL GmbH anteilig Miteigentum verschafft und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die HBL GmbH verwahrt.

VII. Gewährleistung

1. Gewährleistungsanspruch

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch.

2. Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

3. Nacherfüllung

Ist die Ware mangelhaft, kann der Kunde wahlweise Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Werden Mängel auch nach zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

4. Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

5. Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die HBL GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

6. Gewährleistung gegenüber Unternehmern

Gegenüber Unternehmern gelten, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, folgende Bestimmungen: Im Falle eines Mangels leistet die HBL GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

7. Rügeobliegenheit von Unternehmern

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

VIII. Haftung

1. Haftungsausschluss

Die HBL GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet die HBL GmbH im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

2. Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

IX. Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von HBL GmbH in Hürth vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

2. Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

3. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
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